| Die Unfallverhütungsvorschrift
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am
Arbeitsplatz" VBG 125, sowie darüber hinaus die ZH 1/190
des HVBG schreiben ein bodennahes Sicherheitsleitsystem vor.

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In der Fassung der VBG 125 sind
langnachleuchtende Materialien auf Rettungswegen als Rettungs-
und Brandschutzzeichen vorgeschrieben, wenn aufgrund anderer
Rechtsvorschriften eine Sicherheits- beleuchtung nicht
erforderlich ist.
Hierbei ist zu beachten, dass die Qualität der
langnachleuchtenden Produkte den Anforderungen der Normenreihe
DIN 67510 Teil 4 "Langnachleuchtende Pigmente und
Produkte" entsprechen muss.
Gemäß ZH 1/190 sind bodennahe Sicherheits- leitsysteme zu
planen und zu errichten, wenn die Gefahr besteht, dass bei
Ausfall der Beleuchtung oder Verrauchung bzw. Verqualmung die
Versicherten die Orientierung verlieren oder die
vorgeschriebenen Rettungswege und Notausgänge nicht erkennen
können.
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